Es gehe um nicht ordnungsgemäß deklarierte und wohl unzulässige Spenden von insgesamt rund 55.000 Euro. ollte die Bundesverwaltung die Zuwendungen als illegale Spenden einstufen, drohten der AfD Strafzahlungen von rund 133.000 Euro, hieß es weiter. Ein Sprecher des Bundestags sagte der dpa auf Anfrage, die Vorgänge seien bislang nicht bekannt. Man werde sie prüfen.
Der »Spiegel« schreibt, nach den Dokumenten habe die AfD die Spende einer Firma aus dem US-Bundesstaat Florida in Höhe von 13.500 Dollar nicht korrekt im Rechenschaftsbericht angegeben. In einem anderen Fall habe sie eine Zuwendung in Höhe von 11.900 Euro verschwiegen, mit der eine Parteiveranstaltung in Krefeld finanziert worden sei.
In einem Schreiben des Spenders heiße es, der Rechnungsbetrag sei wunschgemäß »gestückelt« worden. Auch eine Wahlkampfspende in Höhe von 9999 Euro, die über das Konto einer Münchner Treuhandfirma überwiesen worden sei, werfe Fragen auf. Dabei könnte es sich um eine nach dem Parteiengesetz unzulässige »Strohmann-Spende« handeln.
Nach den Dokumenten habe die AfD in ihrer Gründungszeit auch eine schwarze Kasse für Wahlkampfaktivitäten ausgewählter Gliederungen und des damaligen Co-Vorsitzenden Konrad Adam genutzt. Das Geld sei über einen hessischen Verein geflossen, der ursprünglich zur Unterstützung der AfD-Vorgängerorganisation »Wahlalternative 2013« gegründet worden sei. Nach einem internen Kassenprüfungsbericht sei es um Zuwendungen von rund 23.000 Euro im Jahr 2014 gegangen. Diese habe die Partei im Rechenschaftsbericht nicht erwähnt.
Laut »Spiegel« bestätigte Adam auf Anfrage, dass er seinerzeit Wahlkampfhilfen des Vereins erhalten habe. Er sei davon ausgegangen, dass alles korrekt abgelaufen sei. Der amtierende Bundesschatzmeister der AfD, Klaus Fohrmann, habe auf Anfrage erklärt, dass eine Auskunft zu Vorgängen in der Gründungszeit der Partei in der Kürze der vorgegebenen Antwortzeit nicht möglich sei.