Berlin (dpa) - Krankenkassen sollen ihre Sozialwahlen ab 2023 künftig auch online durchführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt und den das Bundeskabinett heute beraten will. Dafür müssen die Kassen Ihre Satzungen bis zum 30. September entsprechend ändern. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß sagte, man erwarte vom Update beim Verfahren eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch eine stärkere Legitimation der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung.