Berlin (dpa) - Bundesinnenminister Horst Seehofer verzichtet möglicherweise doch auf das Vorhaben, an sicherheitsrelevanten Orten eine Software zur automatischen Gesichtserkennung zuzulassen. Im Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz ist davon nach dpa-Informationen jedenfalls nicht mehr die Rede. In einer älteren Fassung hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten »automatisch mit biometrischen Daten abgleichen«, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat.
BMI zum Projekt Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz