Berlin (dpa) - Um Anschlägen in Deutschland effektiver vorzubeugen, sollte aus Sicht des Deutschen Richterbunds schon der bloße Versuch der Unterstützung einer Terrororganisation bestraft werden. »Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen nicht dafür bestraft werden«, sagte der Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn der »Rheinischen Post«. »Diese Lücke gilt es zu schließen.« Wer zum Beispiel für die Terrormiliz Islamischer Staat Geld gesammelt oder Waffen beschafft habe, mache sich nur strafbar, wenn das Geld oder die Waffenlieferung die Extremisten auch tatsächlich erreiche.