Berlin (dpa) - Das Bundesjustizministerium will verdeckten Fahndern zur Aufklärung von Sexualstraftaten den Einsatz computergenerierter kinderpornografischer Fake-Bilder erlauben - der Deutsche Richterbund hält das aber nur unter sehr strengen Voraussetzungen für vertretbar. Klar sei, »dass das nur das letzte Mittel sein darf und ein Richter die Maßnahme anordnen muss«, sagte Verbandsgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Grundsätzlich befürwortet er aber das Vorhaben von Ministerin Christine Lambrecht.