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Querschnittsgelähmt nach Rücken-OP - Schmerzensgeld

München (dpa) - Eine junge Frau, die nach Behandlungsfehlern infolge einer Rücken-OP querschnittsgelähmt ist, bekommt 500 000 Euro Schmerzensgeld von der Klinik. Das hat das Oberlandesgericht München am Donnerstag entschieden. Die heute 27-Jährige hatte sich im Jahr 2008 wegen einer Verkrümmung der Wirbelsäule in einer Klinik in Schleswig-Holstein operieren lassen. Die Operation verlief nach Angaben des Gerichts wie geplant, in der Folge kam es allerdings zu Komplikationen. Zusätzlich zu den 500 000 Euro hat die Klägerin Anspruch auf Zinsen in Höhe von rund 250 000 Euro.