Aktuell Recht

Neuer Job wider Willen

Die Wirtschaftskrise hat manches Unternehmen zum Umstrukturieren gezwungen. In einigen Betrieben wurden Bereiche zusammengelegt, Aufgaben umverteilt oder Abteilungen geschlossen. Dazu ist der Arbeitgeber berechtigt, wie der Stuttgarter Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer erläutert: »Der Unternehmer darf entscheiden, wie er sein Unternehmen strukturiert.« Wenn das Unternehmen etwa seinen Sitz von Stuttgart nach Berlin verlagere, sei das die Entscheidung des Arbeitgebers.

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