Besonders in Naturschutzgebieten ist es wichtig, sich an die Regeln zu halten. Ein Blick ins Gesetz zeigt, dass dort alle Handlungen verboten sind, »die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können« (§ 23 Absatz 2 Satz 1 BNatSchG). Während es in normalen Waldgebieten erlaubt ist einzelne Pflanzen zu sammeln, ist dies in Naturschutzgebieten also verboten. Auch das Verlassen der Wege oder Hunde von der Leine zu lassen ist nicht erlaubt. Derartiges Verhalten störe beispielsweise brütende Vogelarten, warnt der Naturschutzbund Deutschland.
Darum ist es wichtig, sich über die Standorte von Naturschutzgebieten in der Nähe zu informieren und auf Hinweisschilder zu achten. Denn in regulären Waldgebieten findet man viele essbare und nützliche Pflanzen. Dort dürfen wild lebende Pflanzen und Kräuter in geringen Mengen und für den persönlichen Bedarf mitgenommen werden. Wer etwa gerne ein paar Kräuter für den Salat daheim mitnehmen möchte, kann dies nur tun, wenn diese nicht aus einem Naturschutzgebiet stammen. Trotzdem sollte auch dort auf einen respektvollen Umgang mit der Natur geachtet, nichts zertrampelt und kein Müll hinterlassen werden. (GEA)