Berlin (dpa) - Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos für unwirksam erklärt. Der Personalrat sei nicht ausreichend über die Kündigungsgründe informiert worden, teilte das Gericht mit. Vor Gericht könnten jedoch nur diejenigen Gründe geprüft werden, die dem Personal- oder Betriebsrat zuvor mitgeteilt worden sind, sagte ein Gerichtssprecher. Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat der Lehrer dennoch nicht. Das Land Brandenburg hatte den Mann ein weiteres Mal entlassen. Eine Entscheidung darüber steht noch aus.