- Arbeitslosengeld: Arbeitslose sollen länger ALG I beziehen können. Bei mindestens 20 Jahren Beitragszeit soll sich der Anspruch um 3 Monate, ab 25 Jahren um 6 Monate und ab 30 Jahren um 9 Monate erhöhen. Länger kann Arbeitslosengeld bei einer Weiterbildungsmaßnahme gezahlt werden - und zwar als Arbeitslosengeld Q maximal 36 Monaten lang. Heute besteht ein Anspruch auf höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld ab einem Alter von 58.
- Hartz IV: Die Grundsicherung soll künftig Bürgergeld heißen. In einem ersten Schritt soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden: Die Jobcenter sollen die monatlichen Leistungen nicht stärker als um 30 Prozent kürzen. Das »sozioökonomische und soziokulturelle Existenzminium« soll laut SPD-Beschluss gewahrt bleiben müssen. Strengere Sanktionen für unter 25-Jährige und Kürzungen von Wohnkosten sollen abgeschafft werden. Bei allen, die aus dem Bezug von ALG I kommen, soll für zwei Jahre Vermögen und die Wohnungsgröße nicht überprüft werden. Wer Bürgergeld erhält, soll ein Recht auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses bekommen.
- Ein Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice soll gesetzlich verankert werden. Mehr Gestaltungsfreiheit im Lebensverlauf sollen Zeitkonten für jeden bringen - darauf soll Zeit eingezahlt werden können.
- Der Mindestlohn soll perspektivisch auf 12 Euro angehoben werden. Dafür soll das Mindestlohngesetz 2020 weiterentwickelt werden. Die öffentliche Hand sollte bei der Auftragsvergabe mit gutem Beispiel vorangehen.
- Pflege: Eine Bürgerversicherung soll den Unterschied zwischen privat und gesetzlich Versicherten in der Pflege beenden und helfen, die Eigenanteile längerfristig abzuschaffen. Das Ziel: eine Vollversicherung. Pflege, die nur aus medizinischen Gründen erfolgt, soll künftig vollständig von der Krankenversicherung bezahlt werden.
- Rente: Langfristig soll das Rentenniveau stabilisiert werden. Eine weitere Erhöhung der Regelaltersgrenze soll es nicht geben - aber konkrete Schritte zur Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen.
- Kindergrundsicherung: Hartz IV für Kinder soll abgeschafft werden. Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Hartz IV für Kinder und Teilhabeleistungen sollen zusammengefasst werden. Für jedes Kind in Deutschland soll es ein neues Kindergeld von mindestens 250 Euro pro Monat geben. Bei Familien mit geringem Einkommen soll das Kindergeld auf bis zu 400 Euro für Kinder bis 6 Jahren, 458 Euro für 6- bis 13-Jährige und 478 Euro für Jugendliche ab 14 anwachsen können. Für gebührenpflichtige Angebote wie Sportvereine, Schwimmbäder oder Musikschulen soll es höhere Zuschüsse geben.