Gastronomiebesuch für Ungeimpfte mit Schnelltest ab 4. März möglich
Ab dem 4. März sollen die Gastronomie und Hotellerie wieder jedem offenstehen. Ungeimpfte müssen aber einen tagesaktuellen Schnelltest nachweisen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss von Bund und Ländern hervorgeht. Dabei sei die Situation in den Krankenhäusern zu berücksichtigen.