Die Bundesregierung will bei der ab März geplanten Gaspreisbremse eine Entlastungslücke für die Monate Januar und Februar schließen. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar »gleichsam rückwirkend« erstreckt werden.
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