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Fall Lübcke: Stephan E. weiter mordverdächtig

Karlsruhe (dpa) - Im Mordfall Lübcke bleibt der als Todesschütze verdächtigte Stephan E. auch nach seiner neuen Aussage in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof hält ihn weiter für dringend mordverdächtig, wie aus einem heute veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Dagegen ist der dritte Beschuldigte, der Waffenhändler Elmar J., wegen Zweifeln am Ausmaß seiner Verstrickung aus der U-Haft freigekommen. J. soll E. 2016 die spätere Tatwaffe verkauft haben. Die Frage ist, inwieweit er damals schon wissen konnte, was E. damit vorhatte.