Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof urteilt heute zu Schadenersatzansprüchen bei umgekipptem Kaffee im Flugzeug. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Fluggesellschaften verantwortlich gemacht werden können. Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das auf einem Flug von Mallorca nach Wien mit heißem Kaffee verbrüht wurde. Ein wichtiger Gutachter hatte argumentiert, bei Verletzungen durch jedes an Bord plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden.