LUXEMBURG. Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Seit 2016 ist der Verkauf von Zigaretten oder Tabak zum Selbstdrehen mit Aroma verboten, weil der Tabakgeschmack überdeckt wird und sie damit zur Förderung des Tabakkonsums beitragen. Für Produkte mit einem höheren Marktanteil als drei Prozent wurde eine Auslaufphase bis 2020 festgelegt, damit Hersteller und Händler ihre Bestände verkaufen können. Das Familienunternehmen Planta Tabak klagte gegen diese Ungleichbehandlung.(dpa)