Luxemburg (dpa) - Flugreisende haben nach einem EuGH-Urteil bei Verbrühungen durch im Flugzeug umgekippten heißen Kaffee Anspruch auf Entschädigung. Fluggesellschaften müssten haften, wenn Passagiere einen Schaden nicht selbst verursacht hätten, befanden die Luxemburger Richter. Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, das vor Gerichten Schadenersatz verlangt, weil während eines Fluges ein auf dem Klapptisch vor ihr abgestellter heißer Kaffee aus ungeklärten Gründen umkippte. Sie erlitt dabei Verbrühungen.