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Erfolg für »Öko-Test« vor BGH - Label nur für geprüfte Produkte

Karlsruhe (dpa) - Erfolg für »Öko-Test« vor dem Bundesgerichtshof: Unternehmen dürfen das »Öko-Test«-Label nur für ein konkret getestetes Produkt verwenden. Selbst wenn Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich geprüften abweichen, sei das Markenrecht verletzt, urteilte der BGH. Damit unterlagen die Versandhändler Otto und Baur sowie der Discounter Matratzen Concord. Die Zeitschrift hatte die Unternehmen verklagt, weil sie nicht wollte, dass mit dem »Öko-Test«-Label geworben wird, wenn die abgebildete Ware nicht getestet wurde.