Eilantrag der AfD-Fraktion zu Ausschussvorsitzenden erfolglos
Die AfD-Fraktion im Bundestag muss vorerst weiter auf den Vorsitz in drei Ausschüssen verzichten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten AfD-Kandidaten vorläufig einzusetzen, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.