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Deutschland darf EU-Vertrag vorerst nicht ratifizieren

KARLSRUHE. Deutschland darf den EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht ratifizieren. Zwar sei der Vertrag trotz erheblich angewachsener EU-Befugnisse »noch« mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzen darf, müssen aber zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, heißt es in dem Urteil.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet am Dienstag das Urteil zum Lissabon-Vertrag.
FOTO: DPA

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