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BGH weist Entschädigungsklage wegen Corona-Schließungen ab

Betroffene der Corona-Lockdowns haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für ihre Einnahmeausfälle. Die Karlsruher Richter wiesen am Donnerstag in einem Pilotverfahren die Klage eines Gastronomen und Hoteliers gegen das Land Brandenburg ab.

© dpa-infocom, dpa:220317-99-556417/1