Karlsruhe (dpa) - Falschparker auf Privatparkplätzen können sich künftig nicht mehr vor einem Knöllchens drücken, indem sie pauschal behaupten, sie hätten ihr Auto dort nicht selbst abgestellt. Grundsätzlich könne ein Strafzettel des Betreibers zwar nur den tatsächlichen Fahrer treffen, wie der Bundesgerichtshof entschied. Der Überwachungsfirma sei es in den meisten Fällen aber nur möglich, den Halter des Autos ausfindig zu machen. Bestreitet dieser, der Parksünder zu sein, muss er nun die anderen möglichen Fahrer nennen. Tut er das nicht, bleibt er laut Urteil selbst auf den Kosten sitzen.