Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet heute einen Streit unter Grundstücksnachbarn. Es geht um die Frage, ob mehrere Hauseigentümer aus dem Raum Aachen weiter über die angrenzenden Grundstücke zu ihren Garagen fahren dürfen. Das wird zwar seit Jahrzehnten so gemacht. Aber jetzt hat ihnen der Nachbar das Wegerecht aufgekündigt. Im Grundbuch war es nie eingetragen. Das Oberlandesgericht Köln hatte 2018 entschieden, dass die Zufahrt offenbleiben muss.