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Adoption von Stiefkindern auch ohne Trauschein

Berlin (dpa) - Die Adoption von Stiefkindern ist künftig auch für unverheiratete Paare möglich. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz. Bisher durften Stiefkinder nur dann adoptiert werden, wenn man mit deren Vater oder Mutter verheiratet ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Regelung jedoch im vergangenen Jahr für verfassungswidrig erklärt. Deshalb ist die Stiefkindadoption in Zukunft auch ohne Trauschein möglich - vorausgesetzt, dass das Paar seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenlebt oder bereits ein gemeinsames Kind im selben Haushalt hat.