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Aktuell WM-Affäre

Gericht lässt Anklage gegen ehemalige DFB-Funktionäre zu

Das Sommermärchen kommt auch in Deutschland doch noch vor Gericht. Drei Wochen nach der Anklageerhebung in der Schweiz müssen sich drei ehemalige DFB-Funktionäre und ein früherer FIFA-Top-Mann nun doch auch in Frankfurt verantworten.

Ex-DFB-Funktionäre
Gegen Theo Zwanziger (r) und Wolfgang Niersbach wird Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Foto: Arne Dedert
Gegen Theo Zwanziger (r) und Wolfgang Niersbach wird Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Foto: Arne Dedert

FRANKFURT/MAIN.  Die ehemaligen DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger müssen sich wegen der Sommermärchen-Affäre nun doch auch in Deutschland vor einem Gericht verantworten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ließ die Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zu. Es bestehe bei insgesamt vier Angeklagten ein hinreichender Tatverdacht, gab das OLG am Montag bekannt. Auch der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt und der ehemalige FIFA-Generalsekretär Urs Linsi gehören zu den Beschuldigten.

Das Oberlandesgericht revidierte damit eine Entscheidung des Landesgerichts Frankfurt, das im Oktober 2018 die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte. »Weder die Tatsache noch der Inhalt des Beschlusses ändern etwas an der von hier aus vertretenen Rechtsauffassung, wonach die Vorwürfe gegen meinen Mandanten unbegründet sind«, hieß es in einer Mitteilung des Anwaltes von Zwanziger.

Das OLG bewertete die Sachlage anders: »Nach vorläufiger Bewertung liegt ein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass die vier Angeklagten im Zusammenhang mit der als Betriebsausgabe 'Kostenbeteiligung FIFA'Gala 2006' bezeichneten Rückzahlung eines Darlehens an den Fußballer F.B. in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2006 eine Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen haben«, hieß es in einer Pressemitteilung.

Nach Angaben des OLG drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Dazu verurteilt werden könne man »bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen«; wenn man die Behörden »über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis« lasse oder »pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt«, wie es in der Mitteilung des OLG hieß.

Anfang des Monats waren Zwanziger, Schmidt und Linsi von der Schweizer Bundesanwaltschaft wegen der weiterhin dubiosen Millionenzahlungen rund um die Fußball-WM 2006 wegen des Verdachts des Betrugs in Mittäterschaft und Niersbach wegen des Verdachts des Betrugs in Gehilfenschaft angeklagt worden.

Der in der Mitteilung des OLG als »Fußballer F.B.« abgekürzte Franz Beckenbauer gehört beim Verfahren in Frankfurt nicht zu den Beschuldigten. In der Schweiz wurde sein Verfahren von den weiteren Beschuldigten wegen des Gesundheitszustands des Kaisers abgetrennt.

Zwanziger reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts. »Es erstaunt uns schon, dass im Beschluss des Oberlandesgerichts in weiten Teilen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft wörtlich abgedruckt werden, unsere dazu ausführlich übermittelte Stellungnahme indes völlig weggelassen wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung damit noch nicht einmal im Ansatz erkennbar ist«, teilte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz mit. (dpa)