BERLIN. Nach einem Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien dürfen deutschlandweit die Stadien und Hallen wieder mit mehr Zuschauern gefüllt werden.
Bei überregionalen Großveranstaltungen im Freien dürfen bei einer maximalen Auslastung von 50 Prozent bis zu 10.000 Menschen dabei sein. In Innenräumen liegt die zulässige Auslastung »bei maximal 30 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Zuschauenden«, heißt es in dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschluss, der für die Bundesländer bindend ist, jeweils aber noch in die Corona-Verordnungen übernommen werden muss.
Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz am 24. Januar beschlossen, dass bis zum 9. Februar einheitliche Regeln vereinbart werden sollen. In der Folge wurde allerdings beispielsweise in Bayern bereits die Zulassung von bis zu 10.000 Menschen (maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität) erlaubt. Auch in weiteren Bundesländern unterscheiden sich die Regeln noch teils deutlich.
In Nordrhein-Westfahlen, wo nur 750 Fans zugelassen waren, zogen die Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund, 1. FC Köln und Arminia Bielefeld deshalb vor Gericht. In NRW sollen die neuen Regeln nach Angaben aus Regierungskreisen aber noch am Mittwoch umgesetzt werden, es gilt dann die 2G-plus-Regel und Maskenpflicht. (dpa)