REUTLINGEN. Nicht gespielt und vielleicht doch verloren: Dass die Partie des Fußball-Bezirksligisten SSV Rübgarten gegen den TSV Oberstetten gestern ausgefallen ist, könnte für die Rübgartener ein Nachspiel haben. Schiedsrichter Ulrich Keller (Böblingen) befand den SSV-Rasen für unbespielbar, weil er teilweise gefroren war. Den Nebenplatz hielt der Unparteiische jedoch für bespielbar; dieses Spielfeld sei aber nicht mit befestigten Toren ausgestattet gewesen, stellte der Schiedsrichter fest. »Dieser Platz ist als Ausweichspielfeld gemeldet«, sagte Staffelleiter Kurt Kuschel. Für den SSV Rübgarten könnte daraus ein Problem erwachsen: In einem vergleichbaren Fall hat das Sportgericht dem FC Reutlingen Mitte der 90er Jahre eine 0:3-Niederlage gegen den FC Rottenburg verpasst.
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