So fand auch die illustre Runde, die sich für ein Forum der Juristischen Gesellschaft Tübingen im Großen Senat der Neuen Aula der Universität versammelt hatte, keine übereinstimmenden Antworten. Zu groß sind für Strafrechts-Experten die juristischen Konflikte, gleichgültig, wie man das Problem angeht. Einmütig hielten sie in Tübingen jedoch fest, dass der politische Grundsatz stimmt, dem Sport zur Seite zu stehen.
So unterstützen alle, was im Koalitionsvertrag im Herbst des vergangenen Jahres festgehalten wurde. Dort heißt es: »Doping und Spielmanipulation zerstören die ethisch-moralischen Werte des Sports, gefährden die Gesundheit der Sportler, täuschen und schädigen die Konkurrenten im Wettkampf sowie die Veranstalter.« Deshalb seien strafrechtliche Regelungen nötig. Mit der Einführung eines Straftatbestandes, so die Meinung der Politiker, könne dann auch ein Anti-Doping-Gesetz eingeführt werden.
Doch seither machen die juristischen Experten immer wieder klar, wie schwer und kompliziert es ist, im Anti-Doping-Kampf zwischen der Autonomie des Sports einerseits und der effektiven Bekämpfung von Sportbetrug und Wettbewerbsverfälschung andererseits abzuwägen. Damit liegt ein Durchbruch beim Anti-Doping-Gesetz in weiter Ferne.
So unterstreicht der emerierte Marburger Professor Dieter Rössner aus Tübingen, der den Nürtinger Radprofi Stefan Schumacher erfolgreich in dessen Betrugsprozess vor dem Landgericht Stuttgart verteidigt hat, dass es nicht auf die Überschrift ankommt, sondern auf den Inhalt eines Anti-Doping-Gesetzes. Aus kriminologischer Sicht würde er ein Anti-Doping-Gesetz beim Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht ansiedeln, wie es im Strafgesetzbuch bei den Vorschriften gegen unlauteren Wettbewerb zum Ausdruck kommt. (Sport)-Betrug ist für ihn daher ein entscheidendes Schlüsselwort.
»Schutzgut eines möglichen Anti-Doping-Gesetzes wäre demnach der lautere sportliche Wettbewerb und der Schutz des Grundrechtes des sauberen Sportlers«, sagt Rössner. Aber er betont auch, dass die Behandlung von Dopingfällen nach den bisherigen Grundsätzen und Regeln des Sportrechts erhalten bleiben müsse. An dem Grundsatz der »strict liability«, wonach der Sportler für die in seinem Körper gefundenen Stoffe selbst verantwortlich ist und zur Entlastung seine Unschuld selbst beweisen muss, will er nicht rütteln, zumal hier die Sportgerichtsbarkeit gut funktioniere.
Auch Peter Häberle, der frühere Chef der Freiburger Staatsanwaltschaft und jetzige Leiter der Strafrechtsabteilung im Stuttgarter Justizministerium, spricht sich für eine gesetzliche Betrugs-Regelung aus. Allein schon deshalb, um auch im Sport die organisierte Kriminalität »in Untergrundlaboren« und die mafiösen Strukturen aufbrechen zu können. Aber so eine Lösung, merkt Häberle sarkastisch an, wäre weitreichender als vielen Entscheidungsträgern in den Sportverbänden wohl lieb ist. Sportbetrug sei ein wirtschaftliches, aber vor allem gesellschaftliches Problem und eben nicht allein mit dem Strafrecht zu lösen. Allein der Begriff Doping ist für ihn sprachlich immer noch nicht negativ genug besetzt, »wenn man so Buchtitel wie Doping für den Geist gut verkaufen kann«.
Für gut hält er den Antrag des Landes Baden-Württemberg zur Einführung einer Strafnorm »Dopingbetrug im Berufssport«. Andererseits trifft dieser Ansatz nicht das ganze Problem, denn die Straftat, die hier verfolgt werden soll, unterstellt, dass nur Profis dopen und das immer unmittelbar vor dem Wettkampf. Doch damit wird die Realität des Dopings im Leistungssport nicht erfasst.
Marius Breucker, Anwalt einer renommierten Stuttgarter Sportrechtskanzlei und Richter am Sportschiedsgericht, verwies auf den Wada-Code der Weltantidoping-Agentur als starkes internationales Regelwerk mit Grundgesetz-Charakter. Aber, so Breucker: »Wir brauchen trotzdem flankierende Maßnahmen, um den lauteren Wettbewerb im Sport schützen zu können. Und wir brauchen mehr staatliche Zwangsmittel, die wir bei Ermittlungen einsetzen können, um die Mauer des Schweigens zu brechen.«
»Wer fühlt sich denn vom 100-Meter-Endlauf bei Olympia betrogen?«Professor Helmut Digel, Tübinger Sportsoziologe und langjähriger Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes meint, dass sich die Gesellschaft von spektakulären Doping-Entdeckungen, die zwar wie in den USA nur aufgrund staatlicher Ermittlungen möglich waren, einfach nur unterhalten lasse. Wettbewerbs-Betrug sei für die Gesellschaft zweitrangig. Wer sich denn vom 100-Meter-Endlauf bei Olympia betrogen fühle? Dazu fehlt ihm »das Vertrauen ins Rechtswesen. Die Koalitions-Vereinbarungen sind für mich nicht mehr als Schall und Rauch, eine reine Absichtserklärung, weil für die Politik der Sport kein Problem mit hoher Priorität ist«.
Gleichwohl weiß Digel, dass der Sport selbst dem Doping-Problem hilflos gegenübersteht, überfordert ist und auch gar nicht engagiert genug kämpft: »Ich sehe überall in den Sportorganisationen, dass eine große Mehrheit so ein Anti-Doping-Gesetz gar nicht will.« (GEA)
