REUTLINGEN. Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Das heißt, dass Pressefreiheit letztlich nur ein Angebot von kontroversen Standpunkten ist, damit sich die Leser selbst eine Meinung bilden können. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Demokratie am meisten gedient sei, wenn relevante Fragen in freier und offener Diskussion erörtert werden, weil der Kampf verschiedener Meinungen die Grundlage der Freiheit überhaupt ist.
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