TÜBINGEN. Der Sport lebt davon, dass Ergebnisse vom sportlichen Schicksal bestimmt werden und nicht davon, dass der Ausgang eines sportlichen Wettkampfes von krimineller Energie und von vorsätzlicher Manipulation beeinflusst wird. »Der aktuelle Schiedsrichter- und Wettskandal im deutschen Fußball zerstört die faszinierende Eigenwelt des Sports aus natürlicher Leistung, Chancengleichheit und Zufall«, sagt der Marburger Strafrechtsprofessor Dieter Rössner. Weil aber der Sport in hohem Maße ein soziales und wirtschaftliches Gut sei, könne die Sportgerichtsbarkeit allein diesen Fall nicht bewältigen. »Daher ergibt sich grundsätzlich eine staatliche Schutzpflicht. Somit muss auch im Sport das Strafrecht eingesetzt werden«, fordert der Strafrechtsexperte im Gespräch mit GEA-Redakteurin Gabriela Thoma.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.