Aktuell Urteil

Befristete Arbeitsverträge sind im Fußball rechtens

Mainz (dpa) - Dem deutschen Profifußball bleiben radikale Umwälzungen erst einmal erspart. In einem brisanten Rechtsstreit zwischen dem Bundesligisten FSV Mainz 05 und seinem früheren Torwart Heinz Müller entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am Mittwoch, dass Vereine ihren Spielern auch weiterhin befristete Zwei-, Drei- oder Vierjahresverträge geben können. »Bei uns herrscht natürlich große Erleichterung. Das ist ein Erfolg nicht nur für Mainz 05, sondern für den gesamten Profisport«, sagte Club-Präsident Harald Strutz.

Heinz Müller hatte am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz seinen ehemaligen Arbeitgeber FSV Mainz 05 angeklagt. Foto: Fredri
Heinz Müller hatte am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz seinen ehemaligen Arbeitgeber FSV Mainz 05 angeklagt. Foto: Fredrik von Erichsen
Heinz Müller hatte am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz seinen ehemaligen Arbeitgeber FSV Mainz 05 angeklagt. Foto: Fredrik von Erichsen

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