REUTLINGEN/TÜBINGEN. Nun soll es Leidenschaft gewesen sein, jedoch nicht für den geprellten Heilbronner, sondern für den Roulettetisch. Im November 2005 hatte die Angeklagte vorm Amtsgericht Reutlingen noch beteuert, sie sei nicht spielsüchtig, nie gewesen. Richter Wilfred Waizinger verurteilte sie zu 15 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Betrugs (der GEA berichtete). Vorm Landgericht Tübingen wurde nun die Berufung der 45-jährigen Reutlingerin verhandelt, deren Attraktivität im dünnen Sommerkleid gut genug zur Geltung kam, um die fast unglaubliche Geschichte ein klein wenig verständlicher werden zu lassen.
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