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Zweiter Ampel-Galgen in der Region am Reutlinger Scheibengipfel aufgetaucht

Wer stellt sowas auf? Erboste Landwirte? Chaoten? Fest steht: Der Polizei wurde am 27. Dezember ein weiterer Galgen mit Ampel-Symbol gemeldet. Sie schaue sich den Fall genau an.

Die Polizei ermittelt im Fall eines sogenannten »Ampel-Galgens« am Scheibengipfeltunnel in Reutlingen.
Die Polizei ermittelt im Fall eines sogenannten »Ampel-Galgens« am Scheibengipfeltunnel in Reutlingen. Foto: Robert Michael/dpa
Die Polizei ermittelt im Fall eines sogenannten »Ampel-Galgens« am Scheibengipfeltunnel in Reutlingen.
Foto: Robert Michael/dpa

REUTLINGEN. Am Mittwoch, 27. Dezember, ist dem Polizeipräsidium Reutlingen ein sogenannter »Ampel-Galgen« am Scheibengipfeltunnel in Reutlingen gemeldet worden. Tags darauf war von dem Konstrukt nichts mehr zu sehen. Beim Stichwort »Ampel-Galgen« weiß der zuständige Polizeisprecher aber gleich, worum es sich handelt. Gemeldet worden war das mutmaßliche Protest-Konstrukt am Mittwoch um 15.34 Uhr von einem Zeugen. Es befand sich an der B312 in Richtung Eningen, ein paar 100 Meter vor der Tunneleinfahrt auf einem erhöhten Grünstreifen, teilt Polizeisprecher Martin Raff auf Nachfrage mit. Wer das aufgestellt hat, »wissen wir nicht«.

Wie vom GEA berichtet, war ein eingeschweißter Strohballen mit einem Holzgalgen drauf, an dem an einer Metallkette ein Ampel-Symbol mit je einem roten, gelben und grünen Punkt auf schwarzem Grund baumelte, bereits an Heiligabend auf einem Kreisverkehr zwischen Walddorfhäslach und Pliezhausen aufgestellt worden. Ob jener am Scheibengipfel gleich aussah? Er war nach Raffs Angaben zumindest nicht so gut zu sehen.

Polizei prüft strafrechtliche Relevanz

Es gebe zurzeit verschiedene Protestformen, erklärt der Polizeisprecher, welche die Polizei als »strafrechtlich nicht relevant« einschätzt. Aufgehängte Gummistiefel oder auch Plakate, die zuletzt verstärkt im Zollern-Alb-Kreis vorgefunden wurden, etwa. Da würden dann die zuständige Straßenmeisterei oder der Bauhof informiert, die jene wieder abhängten oder beseitigten. In jedem Fall schauten sich die Kollegen das genau an und entschieden dann im Einzelfall, ob es an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung gemeldet werde.

Eine ganz andere Angelegenheit wäre es, wenn sich der Protest explizit gegen eine Person richten würde. Da gehe es eventuell um Beleidigung. Werde ein Straßenschild verunstaltet - wie jüngst im Kreis Esslingen - oder etwas auf einem abgeflachten Kreisverkehr platziert, dann gehe es möglicherweise um Straßenverkehrsgefährdung.

Oberster Kreisbauer distanziert sich

»Da ist vieles in Bewegung gerade, auch über Whats-App-Gruppen«, erklärt Gebhard Aierstock, der Vorsitzende des Kreisbauernverbands Reutlingen, auf Nachfrage. Das könnte eine Einzelperson gewesen sein, meint er. Jedenfalls habe er davon keine Kenntnis. Andererseits könnte er solche Auswüchse aber natürlich auch nicht verhindern. »Ich persönlich halte nichts von solchen Aktionen«, betont der Zwiefalter. Der Vorstand der Kreisbauern komme am 29. Dezember wieder zusammen, um eigene Aktionen für die nächsten Tage und Woche zu planen.

Zuletzt hatten Tausende Landwirte ihren Protest am Donnerstag zuvor, 21. Dezember, in Stuttgart mit einer langen Treckerkolonne und dadurch verursachten Staus samt Hupkonzert ausgedrückt. Sie wenden sich damit gegen ein vorgesehenes Aus der Ampel-Koalition in Berlin für bestehende Steuervergünstigungen für landwirtschaftliche Betriebe. (GEA/dpa)