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Zeugen sollten lieber schweigen als lügen

REUTLINGEN. Zeugenbelehrungen sind normalerweise nicht gerade der Knaller eines Strafprozesses: Gebetsmühlen gleich murmeln oder rasseln - je nach Temperament - die Richter die vorgeschriebenen Hinweise zu Wahrheitspflicht und eventuellem Schweigerecht herunter, bevor sie ihre Fragen stellen. Im Verfahren gegen einen 29-Jährigen, der einen Nebenbuhler zweimal überfallen haben soll, gab Strafrichter Eberhard Hausch der Prozedur einen pikanten Kick. Er empfahl dem einzigen Entlastungszeugen, der nicht zur Familie des Angeklagten gehört, am besten zu schweigen.

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