REUTLINGEN. Künftig gilt bei Bund und Gemeinden ein völlig neues Tarifrecht. Darin wird unter anderem die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten aufgehoben, die bisherigen Dienstaltersstufen abgeschafft und die Bezahlung stärker leistungsorientiert. Auch die Arbeitszeiten sollen im öffentlichen Dienst künftig flexibler werden. Angesichts der Frische der Ereignisse war gestern sowohl bei der Stadt wie auch beim Landkreis noch eine gewisse Ratlosigkeit zu verspüren, als der GEA anfragte, wie sich denn die Tarifabschlüsse auf ihre Verwaltungen auswirken werden.
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