REUTLINGEN. Mit der Neufassung des Landesplanungsgesetzes im Sommer 2012 hat das Land den Städten und Gemeinden die Möglichkeit gegeben, in Sachen Windkraft selbst tätig zu werden und in ihren Flächennutzungsplänen sogenannte Ausschlusszonen samt dazu gehörender Konzentrationszonen für Windkraftanlagen auszuweisen. Nicht nur im Landkreis Reutlingen sind die Kommunen derzeit eifrig dabei, diese neue Möglichkeit zu nutzen, auch um zu verhindern, dass ohne ihr Zutun Anlagen entstehen.
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