REUTLINGEN/TÜBINGEN. Heiß umstritten und in den Details nicht immer ausgegoren: Hartz IV macht den Sozialgerichten im Land zunehmend zu schaffen. Die Rechtsstreitereien häufen sich auch in Reutlingen. Jüngstes Beispiel: In einem Musterverfahren musste die 12. Kammer darüber entscheiden, ob das Jobcenter des Landkreises Tübingen einem Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II), der sechs Monate lang in einer Entzugsklinik untergebracht war, zu Recht die Bezüge gekappt hat. Begründet worden war die Kürzung von 345 Euro auf 224 Euro damit, dass der Mann in der Klinik ja mit Essen versorgt werde, dafür also auch kein Geld ausgeben müsse.
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