Aktuell Reutlingen

Von Fußtritten ist keine Rede mehr

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Mit einem überraschenden Ergebnis endete am Freitag der Strafprozess gegen einen 28-jährigen Mann, der im Januar nach einem Diskothekenbesuch einen Jüngeren mit Tritten schwer verletzt haben soll und sich deshalb vor dem Landgericht Tübingen verantworten musste. Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Ralf Peters verhängte lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 2 400 Euro - wegen Körperverletzung. Im Vorfeld des Prozesses hatte der Angeklagte sieben Monate lang in Untersuchungshaft gesessen (GEA vom 24. Oktober).

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