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Verfassungsgericht hält sich raus

REUTLINGEN. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Reutlinger Unternehmers Thomas Betz gegen die mehr als zweijährige Dauer seiner Untersuchungshaft »nicht zur Entscheidung angenommen«. Die Versuche der Betz-Anwälte, bei der höchsten Instanz der deutschen Justiz eine Freilassung des Spediteurs zu erreichen, sind damit gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den 49-Jährigen am 12. Oktober nach kurzfristiger Freilassung wieder in Haft nehmen lassen. Die Begründung diesmal wie schon viele Male zuvor: Fluchtgefahr.

FOTO: DPA
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