REUTLINGEN. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Reutlinger Unternehmers Thomas Betz gegen die mehr als zweijährige Dauer seiner Untersuchungshaft »nicht zur Entscheidung angenommen«. Die Versuche der Betz-Anwälte, bei der höchsten Instanz der deutschen Justiz eine Freilassung des Spediteurs zu erreichen, sind damit gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte den 49-Jährigen am 12. Oktober nach kurzfristiger Freilassung wieder in Haft nehmen lassen. Die Begründung diesmal wie schon viele Male zuvor: Fluchtgefahr.
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