REUTLINGEN. Auch in einer reinen Zweck-Ehe haben die Partner Verantwortung füreinander: Das Amtsgericht hat deshalb eine 52-jährige Frau zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Die ausgebildete Pflegerin hatte nach Überzeugung von Richter Eberhard Hausch ihren 30 Jahre älteren Mann mehrere Tage allein in der Wohnung zurückgelassen, obgleich dieser nicht mehr für sich sorgen konnte. Verteidiger Rolf Pomme kündigte Berufung gegen das Urteil an. Seine Mandantin habe keineswegs vorsätzlich gehandelt, sondern allenfalls die hilflose Situation ihres Partners unterschätzt.
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