REUTLINGEN. Die Urlaubszeit hat begonnen und auch Arbeitslose können verreisen. Allerdings müssen alle geplanten Reisen mit der Agentur für Arbeit noch vor der Abfahrt abgestimmt werden. Grundsätzlich gilt, dass Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch haben. Beide Leistungen werden nur unter der Voraussetzung gezahlt, dass die Betroffenen sich stetig um eine Arbeitsstelle bemühen. Wenn man in den Urlaub fahren möchte, muss man dies von der Arbeitsagentur vorher genehmigen lassen.
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