REUTLINGEN. Die Vorgabe bereitet Stadtkämmerern angesichts knapper Kassen zunehmend Kopfzerbrechen: Bund, Länder und Kommunen müssen bis 2013 für 35 Prozent der unter Dreijährigen ein Betreuungsangebot schaffen. Gleichzeitig soll es dann einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz geben, wenn das Kind ein Jahr alt ist. Für den Fall, dass dieser Anspruch nicht erfüllt werden kann, rechnet der Deutsche Städte- und Gemeindebund mit einer Klagewelle.
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