Aktuell Gesetzgebung

Trinkwassertests von denen nur wenige wissen

REUTLINGEN. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Und getrunken schon gar nicht: Eine neue Trinkwasserverordnung, die seit 1. November bundesweit in Kraft ist, nimmt kaum einer richtig ernst, weil die Ziele viel zu hoch gesteckt sind. Der Gesetzgeber verlangt jährliche Tests - nicht nur wie bisher in Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden, sondern neuerdings auch in privaten Mietshäusern. Dafür ist weder Personal noch Geld vorhanden. Erwartet wird eine Entschärfung.

Foto: AP
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