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Todesfall: Unfall, Ärztefehler oder Mord?

REUTLINGEN. Am Ende geht es schnell. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch im August des vergangenen Jahres fällt Frau S. nach einem Sturz Zuhause ins Koma. Ihre Familie wird am frühen Mittwochmorgen unterrichtet. Der Anruf aus dem Reutlinger Kreiskrankenhaus erreicht die Tochter um kurz nach 8 Uhr. »Bitte kommen Sie sofort ins Klinikum. Ihre Mutter hat in der Nacht einen Schlaganfall erlitten.«

Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss, wird der Leichnam in vielen Fällen zwangsläufig obduziert. FOTO: DPA
Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss, wird der Leichnam in vielen Fällen zwangsläufig obduziert. Foto: dpa
Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss, wird der Leichnam in vielen Fällen zwangsläufig obduziert.
Foto: dpa

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