REUTLINGEN. Seit Jahresanfang ist Hartz IV Gesetz. Und das heißt für die Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II), dass sie zur Annahme einer Beschäftigung verpflichtet werden können - auch zu Ein-Euro-Jobs. In Reutlingen stehen etliche Anbieter in den Startlöchern. Doch wo was und in welcher Größenordnung läuft, ist offen: Die Arbeitsagentur Reutlingen/Tübingen tüftelt noch an einem Kriterienkatalog. In etwa zwei Wochen soll's ans Eingemachte gehen.
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