REUTLINGEN. Im Prozess gegen einen ehemaligen Reutlinger Swinger-Cub-Betreiber erging jetzt das Urteil. Der wegen Betrugs und Urkundenfälschung angeklagte Mann wurde von Amtsrichter Eberhard Hausch zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. »Leichtfertige Geldwäsche« war ihm zur Last gelegt worden. Außerdem soll er sich diverser Betrügereien bei »eBay« schuldig gemacht und Sozialleistungen von fast 5 000 Euro erschlichen haben.
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