Aktuell Urteil

Studentin erlitt »höllische Schmerzen«

REUTLINGEN. Um zwei Uhr morgens, in der Nacht zwischen Heiligabend und Weihnachten, war die Disco voll. Zum ersten Mal hatte der neue Betreiber, der kurz vorher die Reutlinger Disco übernommen hatte, die Türen geöffnet - am Freitag stand er vor Gericht. Denn er soll verantwortlich sein für Verbrennungen an den Beinen von mehreren tanzenden Besuchern. Das Gericht sprach ihn der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.

Justitia
Foto: dpa
Foto: dpa

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.