REUTLINGEN. Für die Straßenpartys, die sich am Morgen des 24. Dezember gewöhnlich in der Altstadt und im Umfeld der »Kaiserhalle« entwickeln, gelten dieses Jahr neue Regeln. Der Ausschank und somit auch Theken im öffentlichen Raum hat das Ordnungsamt ebenso untersagt, wie das Abspielen von Musik. Letzteres sei mit Rücksicht darauf geschehen, dass Heiligabend auf einen Sonntag fällt, erklärt der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Klaus Klaiber. Die übrigen Einschränkungen hätten einen anderen Grund: »Letztes Jahr hat es horrenden Ärger gegeben«. In der Altstadt hätten die feiernden Menschen die Straßen komplett blockiert, weder Müll- noch Rettungsfahrzeuge wären durchgekommen. Anwohner klagten vor allem auch über den zurückgelassenen Dreck und herumliegende Scherben. Deshalb sei den durchaus einsichtigen Gastronomen klipp und klar gesagt worden, dass sie auch hinterher fürs Aufräumen zuständig sind, so Klaiber. (rh)
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