REUTLINGEN. Gemeinderat und Verwaltung sind sich einig. Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs muss als potenzieller Verknüpfungspunkt Straße/Schiene gesichert werden. »Es wäre ein Schildbürgerstreich, eine solche Fläche aufzugeben«, sagte Baubürgermeisterin Ulrike Hotz bei der Sitzung des Bauausschusses. Vor diesem Hintergrund will sich die Stadt mit der Entscheidung des Sigmaringer Verwaltungsgerichts nicht abfinden, das der Klage der Bahn AG und der »aurelis Real Estate GmbH« gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts (der GEA berichtete) stattgegeben hat. Sie wird jetzt in dieser Angelegenheit in die nächste Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gehen.
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