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Selbst Schulden eintreiben darf nicht jeder

REUTLINGEN. »So geht es nicht! Und so was darf auch nicht wieder vorkommen«: Der junge Mann nahm die eindringlichen Ermahnungen des Gerichtes ebenso hin wie die Strafe. Zumal diese vergleichsweise milde ausfiel. Denn Staatsanwältin, Verteidiger und letztlich Richter und Schöffen verurteilten den 24-Jährigen lediglich wegen einer versuchten Nötigung. Einen ordentlichen Denkzettel bekam er dennoch.

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