Aktuell Reutlingen

Schluss mit Nachschub-Tanken rund um die Uhr

REUTLINGEN. Nach monatelangem Ringen ist es nun beschlossene Sache: das nächtliche Alkoholverkaufsverbot. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das an Tankstellen, in Supermärkten und an Bahnhofskiosken für den Verkauf von alkoholischen Getränken eine Sperrfrist zwischen 22 und 5 Uhr einführt. Darauf hat sich die Landesregierung geeinigt. Spätestens bis Sommer 2009 soll das neue Gesetz in Kraft treten. In Reutlingen wie in anderen Orten sind ausschweifende Trinkgelage unter Jugendlichen bis hin zum Komasaufen ein Problem (siehe Artikel auf dieser Seite). Mit dem Verbot will die Landesregierung auch die Anzahl der Straftaten im Zusammenhang mit Alkohol reduzieren.

Sperrfrist ab 22 Uhr für Alkohol. FOTO: DPA
Sperrfrist ab 22 Uhr für Alkohol. FOTO: DPA

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